Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen des Webshops CamoBob.
Registrierungsnummer K.v.K. Zuid Nederland 20097660
Dékover BV Chaam.
ARTIKEL 1: ANWENDBARKEIT
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und für alle Verträge über die Ausführung von Arbeiten und/oder den Kauf und Verkauf von Dékover B.V. mit Sitz in Chaam, im Folgenden als “der Benutzer” bezeichnet.
Der Kunde oder Käufer wird im Folgenden als “die andere Partei” bezeichnet. Anderslautende Bedingungen sind nur dann Bestandteil der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung, wenn und soweit beide Parteien dem ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Die kommentarlose Annahme und Beibehaltung eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung durch die andere Partei, bei der auf diese Bedingungen Bezug genommen wird, gilt als Zustimmung zu ihrer Anwendung. Die mögliche Nichtanwendbarkeit (eines Teils) einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Anwendbarkeit der anderen Bestimmungen.
ARTIKEL 2: VEREINBARUNGEN
Vereinbarungen sind nur durch schriftliche Bestätigung durch den Benutzer verbindlich. Ergänzungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Nutzer verbindlich.
ARTIKEL 3: ANGEBOTE
Alle Angebote, Kostenvoranschläge, Preislisten, Lieferzeiten usw. des Benutzers sind unverbindlich, es sei denn, sie enthalten eine Annahmefrist. Wenn ein Angebot oder eine Offerte ein unverbindliches Angebot enthält und dieses Angebot von der anderen Partei angenommen wird, hat der Benutzer das Recht, das Angebot innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen. Gezeigte und zur Verfügung gestellte Muster, Broschüren und/oder Modelle usw. sind nur indikativ. Daraus können keine Rechte abgeleitet werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
A. Wenn zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses und der Ausführung des Vertrags durch die Regierung und/oder die Gewerkschaften Änderungen bei Löhnen, Beschäftigungsbedingungen, Sozialversicherungen und dergleichen vorgenommen werden, ist der Benutzer berechtigt, die Erhöhungen an die andere Partei weiterzugeben. Sollte zwischen den vorgenannten Terminen eine neue Preisliste durch den Benutzer und/oder Lieferanten herausgegeben werden und in Kraft treten, ist der Benutzer berechtigt, der Gegenpartei die darin angegebenen Preise in Rechnung zu stellen. Handelt es sich bei der Gegenpartei um eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt, können Preiserhöhungen 3 Monate nach Abschluss der Vereinbarung im vorgenannten Sinne weitergegeben oder in Rechnung gestellt werden. Im Falle von Preiserhöhungen innerhalb eines kürzeren Zeitraums als 3 Monate ist die andere Partei berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen.
ARTIKEL 4: EINBEZIEHUNG DRITTER PARTEIEN
Der Benutzer ist berechtigt, Dritte zur Ausführung des Vereinbarten einzuschalten.
ARTIKEL 5: LIEFERUNG / AUSGEFÜHRTE ARBEITEN UND TERMINE
Die Lieferung erfolgt nicht frachtfrei, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Festgelegte Fristen, innerhalb derer Waren geliefert oder Arbeiten ausgeführt werden müssen, können niemals als feste Termine angesehen werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung oder der Einstellung des Werkes muss der Benutzer daher schriftlich in Verzug gesetzt werden. Im Falle der Lieferung oder der Ausführung von Arbeiten in Teilen wird jede Lieferung oder Phase als ein gesondertes Geschäft betrachtet. Das Risiko in Bezug auf die gelieferten Waren geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf die Gegenpartei über. Wenn es sich aus einem der Gegenpartei zuzuschreibenden Grund als unmöglich erweist, der Gegenpartei unverderbliche und/oder kurzlebige Güter und/oder andere Güter zu liefern oder die auszuführenden Arbeiten auszuführen, behält sich der Benutzer das Recht vor, die bestellten Güter und/oder die für die Ausführung der Arbeiten gekauften Materialien auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei zu lagern. Der Benutzer hat die Gegenpartei schriftlich über die vorgenommene Speicherung und/oder die Behinderung bei der Ausführung der auszuführenden Arbeiten zu informieren und eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer die Gegenpartei dem Benutzer die Wiederaufnahme der Arbeiten und/oder die Lieferung der Güter ermöglichen muss. Wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen auch nach Ablauf der vom Benutzer gesetzten angemessenen Frist, wie im vorigen Absatz dieses Artikels festgelegt, weiterhin nicht erfüllt, ist die Gegenpartei allein durch den Ablauf von 1 (einem) Monat, gerechnet ab dem Datum der Lagerung und/oder der Behinderung bei der Ausführung der auszuführenden Arbeiten, in Verzug, und der Benutzer ist berechtigt, den Vertrag ohne vorherige oder weitere Inverzugsetzung, ohne gerichtliche Intervention und ohne.
ARTIKEL 5: LIEFERUNG / AUSGEFÜHRTE ARBEITEN UND TERMINE
Die Lieferung erfolgt nicht frachtfrei, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Festgelegte Fristen, innerhalb derer Waren geliefert oder Arbeiten ausgeführt werden müssen, können niemals als feste Termine angesehen werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung oder der Einstellung des Werkes muss der Benutzer daher schriftlich in Verzug gesetzt werden. Im Falle der Lieferung oder der Ausführung von Arbeiten in Teilen wird jede Lieferung oder Phase als ein gesondertes Geschäft betrachtet. Das Risiko in Bezug auf die gelieferten Waren geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf die Gegenpartei über. Wenn es sich aus einem der Gegenpartei zuzuschreibenden Grund als unmöglich erweist, der Gegenpartei unverderbliche und/oder kurzlebige Güter und/oder andere Güter zu liefern oder die auszuführenden Arbeiten auszuführen, behält sich der Benutzer das Recht vor, die bestellten Güter und/oder die für die Ausführung der Arbeiten gekauften Materialien auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei zu lagern. Der Benutzer hat die Gegenpartei schriftlich über die vorgenommene Speicherung und/oder die Behinderung bei der Ausführung der auszuführenden Arbeiten zu informieren und eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer die Gegenpartei dem Benutzer die Wiederaufnahme der Arbeiten und/oder die Lieferung der Güter ermöglichen muss. Wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen auch nach Ablauf der vom Benutzer gesetzten angemessenen Frist, wie im vorigen Absatz dieses Artikels festgelegt, weiterhin nicht erfüllt, ist die Gegenpartei durch den bloßen Ablauf von 1 (einem) Monat, gerechnet ab dem Datum der Lagerung und/oder der Behinderung bei der Ausführung der auszuführenden Arbeiten, in Verzug, und der Benutzer ist berechtigt, den Vertrag ohne vorherige oder weitere Inverzugsetzung, ohne gerichtliche Intervention und ohne zur Zahlung von Schadenersatz, Kosten und Zinsen verpflichtet zu sein, schriftlich und mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Lagerung von Gütern im Sinne von Absatz 5 dieses Artikels ist nur möglich, wenn die zu liefernden Güter dafür geeignet sind und keinen Qualitätsverlust erleiden. Der Benutzer als Experte entscheidet darüber unabhängig und allein. Wenn eine Lagerung der zu liefernden Güter nicht möglich ist, bemüht sich der Benutzer, die Güter zu verkaufen. Sollte es dem Benutzer nicht gelingen, die fraglichen Waren zu verkaufen, behält er sich das Recht vor, die Waren zu vernichten. Im Falle des Verkaufs oder der Vernichtung der Güter, wie oben beschrieben, gilt der diesbezüglich geschlossene Vertrag als aufgelöst, unbeschadet des Rechts des Nutzers, Schadenersatz und/oder entgangenen Gewinn zu fordern. Die Bestimmungen dieses Artikels berühren nicht die Verpflichtung der Gegenpartei, den vereinbarten und/oder vereinbarten und/oder geschuldeten Preis sowie etwaige Lagerkosten und/oder andere Kosten zu zahlen. Jeder gemäß Absatz 7 dieses Artikels erhaltene Verkaufsbetrag wird von dem, was die Gegenpartei dem Benutzer schuldet, abgezogen. Im Hinblick auf die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen der anderen Partei ist der Benutzer berechtigt, von der anderen Partei eine Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen, bevor er zur Lieferung übergeht.
ARTIKEL 6: FORTSCHRITTE, ARBEITSAUSFÜHRUNG
Wenn Lieferungen oder Arbeiten aus Gründen, die der Benutzer nicht zu vertreten hat, nicht normal oder ohne Unterbrechung ausgeführt werden können, ist der Benutzer berechtigt, der Gegenpartei die daraus entstehenden Kosten, einschließlich Abrufgebühren, in Rechnung zu stellen. Wenn es sich während der Ausführung des Vertrags als undurchführbar erweist, entweder aufgrund von Umständen, die dem Benutzer nicht bekannt sind, oder aufgrund von höherer Gewalt, gleich welcher Art, ist der Benutzer berechtigt zu verlangen, dass der ihm erteilte Auftrag so geändert wird, dass die Ausführung des Auftrags möglich wird, es sei denn, dass dies aufgrund von unbekannten Umständen oder höherer Gewalt niemals möglich sein wird. In diesem Fall hat der Benutzer Anspruch auf volle Rückerstattung der bereits ausgeführten Arbeiten oder der dem Benutzer entstandenen Kosten. Alle Kosten, die dem Benutzer auf Wunsch der anderen Partei entstehen, gehen vollständig zu deren Lasten, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
ARTIKEL 7: TRANSPORT
Der Versand der bestellten Waren erfolgt auf eine vom Benutzer zu bestimmende Weise, jedoch auf Kosten und Gefahr der anderen Partei, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Benutzer haftet nicht für Schäden, welcher Art und Form auch immer, die mit dem Transport zusammenhängen, unabhängig davon, ob die Güter erlitten wurden oder nicht. Die andere Partei muss eine angemessene Versicherung gegen die oben genannten Risiken abschließen. Die Gegenpartei garantiert eine gute Erreichbarkeit des Bestimmungsortes und/oder des Entladeortes und ist für das Entladen und/oder Ausladen verantwortlich. Nicht angenommene Bestellungen oder Lieferungen werden vom Benutzer auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei gelagert, verkauft oder vernichtet, dies alles in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 5.
ARTIKEL 8: VERPACKUNG
Die Einwegverpackung, in der die Waren geliefert werden, bleibt Eigentum des Benutzers und darf von der Gegenpartei nicht für andere Zwecke als die, für die sie bestimmt sind, verwendet werden. Der Benutzer ist berechtigt, der Gegenpartei ein Pfand für diese Verpackung in Rechnung zu stellen. Der Benutzer ist verpflichtet, diese Verpackung zurückzunehmen, sofern sie während einer vom Benutzer festgelegten Frist nach dem Lieferdatum frachtfrei zu dem der Gegenpartei in Rechnung gestellten Preis zurückgegeben wird. Wenn die Verpackung beschädigt, unvollständig oder verloren gegangen ist, haftet die Gegenpartei für diesen Schaden, und ihr Recht auf Rückerstattung des Pfandgeldes erlischt. Falls es sich als notwendig erweisen sollte (nach Ermessen des Benutzers), wird die Verpackung der Gegenpartei zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.
ARTIKEL 9: BESCHWERDEN UND RÜCKGABEN
Die andere Partei ist verpflichtet, nicht verderbliche und/oder verderbliche Waren und/oder andere Güter sofort nach Erhalt zu prüfen. Stellt die Gegenpartei sichtbare Mängel, Unvollkommenheiten und/oder Defekte fest, so ist dies auf dem Frachtbrief oder Begleitkonnossement zu vermerken und dem Benutzer unverzüglich mitzuteilen, oder die Gegenpartei muss den Benutzer innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt oder Beendigung der Arbeiten davon in Kenntnis setzen, worauf eine sofortige schriftliche Bestätigung an den Benutzer folgt. Andere Beschwerden müssen dem Benutzer per Einschreiben innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware und/oder Beendigung der Arbeit mitgeteilt werden. Im Gegensatz zu den Bestimmungen des vorigen Absatzes dieses Artikels müssen Beschwerden jeglicher Art in Bezug auf Güter mit begrenzter Haltbarkeit von der Gegenpartei spätestens 48 Stunden nach der Lieferung schriftlich oder per Fax an den Benutzer gemeldet werden. Wenn die oben genannte(n) Beanstandung(en) dem Benutzer nicht innerhalb der darin genannten Fristen mitgeteilt wurde(n), gilt die Ware als in gutem Zustand erhalten und/oder die auszuführenden Arbeiten als ordnungsgemäß ausgeführt. Die bestellten Waren werden in der Großhandelsverpackung geliefert, die beim Benutzer vorrätig ist. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich der angegebenen Größen, Gewichte, Anzahlen, Farben usw. stellen keinen Mangel seitens des Benutzers dar. Reklamationen setzen die Zahlungsverpflichtung der anderen Partei nicht aus. Dem Benutzer muss die Möglichkeit gegeben werden, die Beschwerde zu untersuchen. Erscheint zur Prüfung der Beanstandung eine Rücksendung erforderlich, so erfolgt diese nur dann auf Kosten und Gefahr des Benutzers, wenn dieser zuvor seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt hat. In allen Fällen hat die Rücksendung in einer vom Benutzer zu bestimmenden Weise und in der Originalverpackung oder -verpackung zu erfolgen. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr der anderen Partei, es sei denn, der Benutzer erklärt die Beschwerde für begründet. Wenn die Waren nach der Lieferung in ihrer Art und/oder Zusammensetzung verändert, ganz oder teilweise verarbeitet, beschädigt oder umgepackt wurden, erlischt jedes Recht auf Reklamation. Im Falle berechtigter Beanstandungen wird der Schaden gemäß den Bestimmungen des Artikels 10 reguliert.
ARTIKEL 10: HAFTUNG
Der Nutzer erfüllt seine Aufgabe so, wie es von einem Unternehmen seiner Branche erwartet werden kann, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Schäden, einschließlich Folgeschäden, die aus seinen Handlungen oder Unterlassungen im weitesten Sinne des Wortes resultieren, es sei denn, dass diese auf grobe Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz zurückzuführen sind oder wenn gesetzliche Bestimmungen des zwingenden Rechts etwas anderes vorschreiben. Dieselbe Beschränkung gilt für Mitarbeiter und/oder andere Dritte, die vom Benutzer bei der Ausübung seiner Tätigkeit eingesetzt werden. Unbeschadet der Bestimmungen in den anderen Absätzen dieses Artikels beschränkt sich die Haftung des Benutzers – aus welchem Grund auch immer – auf den Betrag des Nettopreises der gelieferten Güter und/oder der ausgeführten Arbeiten. Die Einhaltung dieser Bestimmung gilt als die einzige und vollständige Entschädigung. Unbeschadet der Bestimmungen des vorigen Absatzes dieses Artikels ist der Benutzer niemals zu einer Entschädigung verpflichtet, die die Versicherungssumme übersteigt, sofern der Schaden durch eine vom Benutzer abgeschlossene Versicherung gedeckt ist. Wenn sichtbare Fehler, Unvollkommenheiten und/oder Mängel an den bei der Ausführung der Arbeiten verwendeten Materialien oder an den gelieferten Waren auftreten, die zum Zeitpunkt der Lieferung bereits vorhanden gewesen sein müssen, verpflichtet sich der Benutzer – nach seinem Ermessen – diese Waren kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen. Der Benutzer garantiert die übliche normale Qualität der gelieferten Waren. Aufgrund der Beschaffenheit der Waren kann der Benutzer keine Garantie geben. Wenn der Benutzer für die Herstellung der Güter Rohstoffe von Dritten bezieht, wird der Benutzer das Verhalten und die Eigenschaften dieser Rohstoffe auf die Informationen stützen, die der Hersteller oder Lieferant dieser Rohstoffe dem Benutzer zur Verfügung stellt. Auf der Grundlage des Vorstehenden haftet der Benutzer nicht für Schäden gleich welcher Art, die im Zusammenhang mit den verarbeiteten Rohstoffen entstehen.
A. In allen Fällen ist die Frist, innerhalb derer der Benutzer für den Ersatz eines festgestellten Schadens haftbar gemacht werden kann, auf 6 Monate begrenzt, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die Verschuldung der Entschädigung festgestellt wurde. Handelt es sich bei der Gegenpartei um eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt, gilt eine Höchstfrist von 1 (einem) Jahr, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die Entschädigungspflicht festgestellt wurde, innerhalb derer der Nutzer für den Ersatz des festgestellten Schadens haftbar gemacht werden kann.
Die Gegenpartei verliert ihre Rechte gegenüber dem Benutzer, haftet für alle Schäden und stellt den Benutzer von allen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz frei, wenn und soweit:
der vorgenannte Schaden infolge einer unsachgemäßen Verwendung und/oder einer Verwendung entgegen den Anweisungen des Benutzers und/oder einer unsachgemäßen Lagerung der gelieferten Sachen durch die Gegenpartei entstanden ist; der vorgenannte Schaden infolge von Fehlern und/oder Ungenauigkeiten in Daten, Rohstoffen usw. entstanden ist, die dem Benutzer von oder im Namen der Gegenpartei zur Verfügung gestellt und/oder vorgeschrieben wurden;
C. der vorgenannte Schaden dadurch entstanden ist, dass die Gegenpartei nicht gemäß den Anweisungen und/oder Ratschlägen des Verkäufers gehandelt hat;
D. der vorgenannte Schaden dadurch entstanden ist, dass die Gegenpartei selbst oder ein Dritter im Auftrag der Gegenpartei an den gelieferten Sachen Arbeiten durchgeführt oder die gelieferten Sachen bearbeitet hat.
ARTIKEL 11: ZAHLUNG
Die Zahlung hat innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatums zu erfolgen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Wenn eine Rechnung nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist nicht vollständig bezahlt wurde:
A. wird der Gegenpartei ab diesem Zeitpunkt ein Kreditbegrenzungszuschlag von 1% berechnet, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist;
B. Die Gegenpartei schuldet dem Benutzer Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat, die kumulativ über die Hauptsumme zu berechnen sind. Teile eines Monats gelten als volle Monate;
C. Die Gegenpartei schuldet nach Aufforderung durch den Benutzer mindestens 15 % der Summe der Hauptsumme und der Verzugszinsen mit einem absoluten Minimum von € 150,00 für die außergerichtlichen Kosten;
D. Der Nutzer ist berechtigt, der Gegenpartei für jede an die Gegenpartei gerichtete Zahlungserinnerung, Zahlungsaufforderung usw. mindestens 20,00 € Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen.
Der Benutzer muss dies in der Vereinbarung und/oder auf der Rechnung angeben. Nach dem Ermessen des Benutzers kann die Vereinbarung in früheren oder ähnlichen Fällen ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufgelöst werden, unabhängig davon, ob sie mit einer Schadenersatzforderung verbunden ist oder nicht. Wenn die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen ist, hat der Benutzer das Recht, die Erfüllung der gegenüber der Gegenpartei eingegangenen Verpflichtungen zur Lieferung oder Ausführung von Arbeiten auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist oder eine angemessene Sicherheit hierfür geleistet wurde. Dasselbe gilt auch schon vor dem Zeitpunkt des Verzugs, wenn der Benutzer den begründeten Verdacht hat, dass es Gründe gibt, an der Kreditwürdigkeit der anderen Partei zu zweifeln. Von der Gegenpartei geleistete Zahlungen dienen stets zur Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und später fälligen und zahlbaren Rechnungen, die am längsten offen stehen, es sei denn, die Gegenpartei erklärt bei der Zahlung ausdrücklich schriftlich, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
A. Wenn die Gegenpartei, aus welchem Grund auch immer, eine oder mehrere Gegenforderungen gegen den Benutzer hat oder haben wird, verzichtet die Gegenpartei auf das Recht der Aufrechnung in Bezug auf diese Forderung(en). Der vorgenannte Verzicht auf das Recht der Aufrechnung gilt auch, wenn die andere Partei einen Zahlungsaufschub beantragt oder für insolvent erklärt wird. Die Bestimmungen unter A dieses Absatzes gelten nicht, wenn die andere Partei eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Unternehmens handelt.
ARTIKEL 12: RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
Dem Benutzer stehen gewerbliche und geistige Eigentumsrechte an Inhalt und Form von Zeichnungen, Entwürfen, Produkten, Beschreibungen oder Ratschlägen usw. zu.
Die Ausübung der im vorigen Absatz erwähnten Rechte (einschließlich der Veröffentlichung oder Übertragung von Daten) ist ausdrücklich und ausschließlich dem Benutzer vorbehalten, sowohl während als auch nach der Ausführung des Auftrags. Erst nach Zahlung dessen, was dem Benutzer aufgrund einer geschlossenen Vereinbarung geschuldet wird, steht der anderen Partei ein Nutzungsrecht in Bezug auf das Vorstehende zu.
ARTIKEL 13: EIGENTUMSVORBEHALT
Der Benutzer behält sich das Eigentum an den gelieferten und zu liefernden Waren vor, bis die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Benutzer in diesem Zusammenhang nachgekommen ist. Diese Zahlungsverpflichtungen bestehen in der Zahlung des Kaufpreises, erhöht um Ansprüche im Zusammenhang mit Arbeiten, die im Zusammenhang mit dieser Lieferung ausgeführt wurden, sowie um Ansprüche im Zusammenhang mit einer möglichen Entschädigung für die Nichterfüllung von Verpflichtungen seitens der anderen Partei. Beruft sich der Benutzer auf den Eigentumsvorbehalt, so gilt der diesbezüglich geschlossene Vertrag als aufgelöst, unbeschadet des Rechts des Benutzers, Schadenersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen zu fordern. Die Gegenpartei ist verpflichtet, den Benutzer unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass Dritte Rechte an Waren geltend machen, die aufgrund dieses Artikels unter Eigentumsvorbehalt stehen.
ARTIKEL 14: VERPFÄNDUNG/GEWÄHRLEISTUNG
Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Benutzer vollständig nachgekommen ist, ist die Gegenpartei nicht berechtigt, gelieferte Güter an Dritte zu verpfänden und/oder ein besitzloses Pfandrecht an ihnen zu begründen und/oder die Güter zur Lagerung unter die tatsächliche Kontrolle eines oder mehrerer Geldgeber zu stellen (warrantage), da dies als zurechenbare Nichterfüllung ihrerseits betrachtet wird. Der Benutzer kann dann unverzüglich, ohne zu einer Inverzugsetzung verpflichtet zu sein, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen oder den Vertrag auflösen, unbeschadet des Rechts des Benutzers auf Schadenersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen.
ARTIKEL 15: FAILLISSEMENT, VERFÜGBARKEIT usw.
Unbeschadet der Bestimmungen in den anderen Artikeln dieser Bedingungen wird der zwischen der Gegenpartei und dem Benutzer geschlossene Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, zu dem Zeitpunkt aufgelöst, zu dem die Gegenpartei für zahlungsunfähig erklärt wird, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, einer Pfändung durch Zwangsvollstreckung unterliegt, unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt wird oder anderweitig die Verfügungsgewalt oder Rechtsfähigkeit in Bezug auf ihr Vermögen oder Teile davon verliert, es sei denn, der Vormund oder Verwalter erkennt die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen als Nachlassschuld an.
ARTIKEL 16: HÖHERE GEWALT
Falls die Erfüllung dessen, was der Benutzer aufgrund des mit der Gegenpartei geschlossenen Vertrags zurückbehalten hat, nicht möglich ist und dies auf eine nicht zurechenbare Nichterfüllung seitens des Benutzers und/oder seitens der für die Erfüllung des Vertrags eingeschalteten Dritten oder Lieferanten zurückzuführen ist, oder falls ein anderer wichtiger Grund auf Seiten des Benutzers eintritt, ist der Benutzer berechtigt, den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag aufzulösen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei für einen vom Benutzer zu bestimmenden angemessenen Zeitraum auszusetzen, ohne zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet zu sein. Tritt die vorgenannte Situation ein, wenn der Vertrag teilweise ausgeführt worden ist, ist die andere Partei verpflichtet, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Benutzer bis zu diesem Zeitpunkt zu erfüllen. Als Umstände einer nicht zurechenbaren Nichterfüllung gelten: Krieg, Aufruhr, Mobilmachung, Unruhen im In- und Ausland, staatliche Maßnahmen, Streiks und Aussperrungen von Arbeitnehmern oder die Androhung dieser und ähnlicher Umstände; Störung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Wechselkurse; Betriebsunterbrechungen aufgrund von Feuer, Unfall oder anderen Ereignissen und Naturereignissen, unabhängig davon, ob die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung beim Verwender, seinen Lieferanten oder von ihm zur Erfüllung der Verpflichtung eingeschalteten Dritten erfolgt. Sollte die Gegenpartei in irgendeiner Weise ihren Verpflichtungen gegenüber dem Benutzer nicht unverzüglich nachkommen, wird bei Zahlungseinstellung, Antrag auf (vorläufigen) Zahlungsaufschub, Konkurs, Zwangsvollstreckung, Herausgabe des Nachlasses oder Liquidation des Unternehmens der Gegenpartei alles, was sie dem Benutzer aufgrund irgendeines Vertrages schuldet, sofort und in voller Höhe fällig.
ARTIKEL 17: ANNULLIERUNG UND AUFLÖSUNG
A. Die andere Partei verzichtet auf alle Rechte zur Auflösung der Vereinbarung gemäß Artikel 6:265 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches oder anderer gesetzlicher Bestimmungen, es sei denn, es wurde eine Auflösung gemäß diesem Artikel vereinbart.
Die Bestimmungen unter A dieses Absatzes gelten nicht, wenn die andere Partei eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Unternehmens handelt. Eine Annullierung durch die andere Partei ist nur möglich, wenn der Benutzer damit einverstanden ist. In diesem Fall ist die Gegenpartei gegenüber dem Benutzer verpflichtet, neben einer Entschädigung von mindestens 30% des Kaufpreises oder des vereinbarten Preises, bereits bestellte, in diesem Fall nicht be- oder verarbeitete Güter gegen Zahlung des Selbstkostenpreises abzunehmen. Die andere Partei haftet gegenüber Dritten für die Folgen der Löschung und hält den Benutzer diesbezüglich schadlos. Bereits von der anderen Partei gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.
ARTIKEL 18: ANWENDBARES RECHT / ZUSTÄNDIGES GERICHT
Der zwischen dem Benutzer und der Gegenpartei geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht. Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden ebenfalls nach niederländischem Recht beigelegt. Alle Streitigkeiten werden durch das zuständige niederländische Gericht geschlichtet, wobei der Benutzer das Recht hat, das zuständige Gericht an dem Ort anzurufen, an dem der Benutzer seinen Sitz hat, es sei denn, das Unterbezirksgericht ist in der Sache zuständig. Falls es sich bei der anderen Partei um eine natürliche Person handelt, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Unternehmens handelt, kann die andere Partei innerhalb von 1 (einem) Monat, nachdem der Benutzer der anderen Partei mitgeteilt hat, dass die Angelegenheit vor Gericht gebracht wird, mitteilen, dass sie sich dafür entscheidet, die Streitigkeit durch das gesetzlich zuständige Gericht beizulegen. In Bezug auf Streitigkeiten, die sich aus dem mit einer anderen, außerhalb der Niederlande ansässigen Partei geschlossenen Vertrag ergeben, ist der Benutzer berechtigt, gemäß den Bestimmungen von Absatz 2 dieses Artikels zu handeln oder – nach eigenem Ermessen – die Streitigkeiten vor das zuständige Gericht des Landes oder Staates zu bringen, in dem die andere Partei ansässig ist.
ARTIKEL 19: Widerrufsrecht bei Lieferung von Produkten.
Beim Kauf von Produkten hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen aufzulösen. Diese Frist beginnt am Tag nach Erhalt des Produkts durch oder im Namen des Verbrauchers. Während dieser Zeit wird der Verbraucher mit dem Produkt und der Verpackung sorgfältig umgehen. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder benutzen, wie es notwendig ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten will. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das Produkt mit allen gelieferten Zubehörteilen und – falls vernünftigerweise möglich – im Originalzustand und in der Originalverpackung gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers frachtfrei an diesen zurücksenden.